Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 ZKRFördRdErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ZKRFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

4.1 Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsens nicht förderfähig sind.

4.2 Die Vorhaben nach den Nummern 2.1 und 2.3 müssen die jeweiligen, in der Anlage aufgeführten Qualitätskriterien erfüllen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8.1 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 25. August 2022 (Nds. MBl. S. 1281)