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  • ab 12.11.1968 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NATOZStRdErl

Bibliographie

Titel
NATO-Truppenstatut u. Zusatzvereinbarungen; hier: Zusammenarbeit mit den Behörden der Stationierungsstreitkräfte gem. Artikel 53 Zusatzabkommens (ZA)
Redaktionelle Abkürzung
NATOZStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
54000000031001

7.
In anderen, die Stationierungsstreitkräfte berührenden Fragen verbleibt es grundsätzlich bei der unmittelbaren Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen britischen bzw. US-Verbindungsbeamten, soweit nicht für bestimmte Aufgaben besondere Regelungen getroffen sind.

An die
Dienststellen der nds. Landesverwaltung,
Landkreise und Gemeinden.