Abschnitt 6 NATOZStRdErl
Bibliographie
- Titel
- NATO-Truppenstatut u. Zusatzvereinbarungen; hier: Zusammenarbeit mit den Behörden der Stationierungsstreitkräfte gem. Artikel 53 Zusatzabkommens (ZA)
- Redaktionelle Abkürzung
- NATOZStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 54000000031001
6.
Ziffer 5 gilt nicht
6.1
für die Zusammenarbeit bei Baumaßnahmen gemäß Art. 49 ZA;
6.2
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheitsmaßnahmen bei Schießständen, Munitions- und Treibstofflagern [Absatz (6) Buchstabe (c) (ii) des UP zu Artikel 53 ZA]. Hier werden auf Bundesebene die Bildung gemeinsamer Ausschüsse und der Abschluß von Verwaltungsabkommen mit den Stationierungsstreitkräften angestrebt;
6.3
für Ersuchen auf Freigabe von Liegenschaften oder Teilen davon für zivile Zwecke [Artikel 48 Absatz (5) ZA].