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Art. 1 STVVBStV - Gegenstand

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen
Redaktionelle Abkürzung
STVVBStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61100

(1) 1Die Verfahrensbetreuung betrifft die Übernahme von einzelnen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Verfahren, die für den Betrieb der informationstechnischen Systeme der Steuerverwaltungen der Länder erforderlich sind (IT-Verfahren). 2Zu den Aufgaben gehören auch solche, die nur mittelbar mit der Betreuung des IT-Verfahrens zusammenhängen, soweit sie erforderlich sind, um eine effiziente Verfahrensbetreuung zu gewährleisten.

(2) Die Verfahrensbetreuung soll sowohl die derzeit bereits im Einsatz befindlichen IT-Verfahren umfassen als auch solche, die erst in Zukunft eingesetzt werden.