Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Urt. v. 23.10.2008, Az.: L 11 B 35/08 AY

Anforderungen an die Geltendmachung eines Anspruchs auf "Kostenzusicherung für eine eigene Wohnung" bei bestehender Wohnsitzauflage nach erfolglosem Asylfolgeantrag; Glaubhaftmachung der rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen-Bremen
Datum
23.10.2008
Aktenzeichen
L 11 B 35/08 AY
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2008, 29832
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:2008:1023.L11B35.08AY.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Oldenburg - AZ: 21 AY 47/08 ER

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: LSG Niedersachsen-Bremen - 23.10.2008 - AZ: L 11 AY 111/08

Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.