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Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
Amtliche Abkürzung
NSchGesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 250 - VORIS 21064 -) (1)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 430)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsgegenstand1
Staatliche Anerkennung2
Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung, Zulassung3
Rücknahme, Widerruf und Erlöschen4
Aufsicht5
Erhebungen6
Zuständige Behörde7
Übergangsregelungen8
Inkrafttreten9

SVBl. 2017 S. 5