§ 7 NSchGesG - Zuständige Behörden
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchGesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Zuständige Behörden sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.