Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.11.1989, Az.: 9 A 5/88

Erschließung; Zwangsabschnitt; Teilung; Straße; Schienen; Schienenweg; Kreuzung; Baulast; Gemeinde; Eisenbahn

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
20.11.1989
Aktenzeichen
9 A 5/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12802
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1989:1120.9A5.88.0A

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1990, 438-439 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Teilung einer Straße in zwei Erschließungsanlagen erfolgt nicht durch eine höhengleiche Kreuzung mit einem Schienenweg. Es entstehen hierdurch keine Zwangsabschnitte.

2. Die Fertigstellung der Straße erfordert auch die Fertigstellung der im Bereich der Kreuzung liegenden Fuß- und Radwege.

3. Auch eine notwendige Mitwirkung der Eisenbahn entbindet die Gemeinde nicht von ihrer Baulast.