Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.11.1989, Az.: 1 M 82/89
Asyl; Asylbewerber; Zentrale Anlaufstelle; Unterkunft; Planung; Beschränkung; Immissionen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 24.11.1989
- Aktenzeichen
- 1 M 82/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12805
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1989:1124.1M82.89.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 3 BauGB
- § 30 BauGB
- § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Fundstelle
- BRS 49 Nr. 63
Amtlicher Leitsatz
1. Wird eine zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber mit entsprechenden Unterkünften in einem Gewerbegebiet errichtet, welche etwa 600 Asylbewerber aufnehmen kann, ist eine Neuplanung erforderlich.
2. Wird für ein Gewerbegebiet eine Immissionsbeschränkung festgesetzt, entfaltet diese Festsetzung auch nachbarschützende Wirkung.