Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.11.1989, Az.: 1 M 82/89

Asyl; Asylbewerber; Zentrale Anlaufstelle; Unterkunft; Planung; Beschränkung; Immissionen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.11.1989
Aktenzeichen
1 M 82/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12805
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1989:1124.1M82.89.0A

Fundstelle

  • BRS 49 Nr. 63

Amtlicher Leitsatz

1. Wird eine zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber mit entsprechenden Unterkünften in einem Gewerbegebiet errichtet, welche etwa 600 Asylbewerber aufnehmen kann, ist eine Neuplanung erforderlich.

2. Wird für ein Gewerbegebiet eine Immissionsbeschränkung festgesetzt, entfaltet diese Festsetzung auch nachbarschützende Wirkung.