Abschnitt 2 UkrSchAPZuwRdErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
- Redaktionelle Abkürzung
- UkrSchAPZuwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
2.1 Förderfähig ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme (z. B. Mobile Device Management, Sicherheitssoftware) und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.
2.2 Nicht förderfähig sind die Wartung und der Betrieb der anzuschaffenden Fördergegenstände sowie Ersatzbeschaffungen und Reparaturkosten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)