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  • ab 06.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation gewährt das Land nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass die Schulträger geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler mit schulgebundenen mobilen Endgeräten leihweise versorgen können. Auf diesem Wege soll diesen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht mit digitalen Medien ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit entsprechenden Lernanwendungen der Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)