UkrSchAPZuwRdErl,NI - Ukrainische Schüler-Ausstattungsprogramm-Zuwendungsrunderlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 22. 8. 2023 - 54-80263-2.1 -

Vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)

- VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Abschnitt 1 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation gewährt das Land nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass die Schulträger geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler mit schulgebundenen mobilen Endgeräten leihweise versorgen können. Auf diesem Wege soll diesen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht mit digitalen Medien ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit entsprechenden Lernanwendungen der Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)

Abschnitt 2 UkrSchAPZuwRdErl - Gegenstand der Förderung

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

2.1 Förderfähig ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme (z. B. Mobile Device Management, Sicherheitssoftware) und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.

2.2 Nicht förderfähig sind die Wartung und der Betrieb der anzuschaffenden Fördergegenstände sowie Ersatzbeschaffungen und Reparaturkosten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)

Abschnitt 3 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungsempfänger

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Zuwendungsempfänger sind

3.1 die Träger von öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

3.2 die Träger finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen i. S. von § 149 Abs. 1 NSchG, die Träger der Ersatzschulen nach § 154 NSchG sowie die Träger der anerkannten Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)

Abschnitt 4 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungsvoraussetzungen

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
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UkrSchAPZuwRdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Maßnahme Leistungen aufgrund anderer Programme zur Ausstattung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten von der EU, dem Bund oder dem Land in Anspruch genommen wurden oder werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)