Abschnitt 6 UkrSchAPZuwRdErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
- Redaktionelle Abkürzung
- UkrSchAPZuwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
6.1 Die Schulträger beschaffen die Geräte für ihre Schulen. Die Schulen stellen sodann die Geräte nach Nummer 2.1 denjenigen geflüchteten Schülerinnen und Schülern im Wege der Ausleihe zur Verfügung, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können. Eine Handreichung mit Hinweisen zum Ausleihverfahren wird auf den Internetseiten der RLSB (www.rlsb.de) bereitgestellt.
6.2 Zur Realisierung von Kostenvorteilen können Einkaufsgemeinschaften gebildet werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)