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  • ab 06.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Zuwendungsempfänger sind

3.1 die Träger von öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

3.2 die Träger finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen i. S. von § 149 Abs. 1 NSchG, die Träger der Ersatzschulen nach § 154 NSchG sowie die Träger der anerkannten Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)