Abschnitt 3 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
- Redaktionelle Abkürzung
- UkrSchAPZuwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Zuwendungsempfänger sind
3.1 die Träger von öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
3.2 die Träger finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen i. S. von § 149 Abs. 1 NSchG, die Träger der Ersatzschulen nach § 154 NSchG sowie die Träger der anerkannten Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)