Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 06.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 UkrSchAPZuwRdErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Redaktionelle Abkürzung
UkrSchAPZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Maßnahme Leistungen aufgrund anderer Programme zur Ausstattung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten von der EU, dem Bund oder dem Land in Anspruch genommen wurden oder werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 655)