§ 4 StAAufgÜAV
Bibliographie
- Titel
- Übertragung staatsanwaltlicher Aufgaben auf die Geschäftsstelle
- Redaktionelle Abkürzung
- StAAufgÜAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30800
Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Akteneinsicht nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) werden von den Angehörigen des mittleren Justizdienstes durch Anfertigung von Entwürfen vorbereitet.