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  • ab 01.01.1994 (aktuelle Fassung)

§ 4 StAAufgÜAV

Bibliographie

Titel
Übertragung staatsanwaltlicher Aufgaben auf die Geschäftsstelle
Redaktionelle Abkürzung
StAAufgÜAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800

Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Akteneinsicht nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) werden von den Angehörigen des mittleren Justizdienstes durch Anfertigung von Entwürfen vorbereitet.