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  • ab 14.09.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 THDigFördRdErl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
THDigFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

6.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Zuwendungsrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

6.2 Bewilligungsbehörde ist das ML.

6.3 Der Zuwendungsantrag ist schriftlich unter Verwendung des Vordrucks bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Vordrucke für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis stehen auf der Internetseite des ML im Bereich der Landesbeauftragten für den Tierschutz zur Verfügung (https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/).

6.4 Die Frist für die Einreichung des vollständigen schriftlichen Antrags endet am 1. 6. 2023. Eine elektronische Übermittlung vorab ist erwünscht. Sie ersetzt den schriftlichen Antrag nicht.

6.5 Es können nur Maßnahmen bewilligt werden, die bis zum 28. 2. 2024 vollständig umgesetzt werden können.

6.6 Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde abweichend von Nummer 6.1 ANBest-P innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes, nachzuweisen (Verwendungsnachweis).

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 14. September 2022 (Nds. MBl. S. 1274)