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  • ab 14.09.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 THDigFördRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
THDigFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Dieser RdErl. tritt am 14. 9. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 14. September 2022 (Nds. MBl. S. 1274)

An
das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz die Landesbeauftragte für den Tierschutz

Nachrichtlich:
An die
Träger von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen