Abschnitt 7 THDigFördRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- THDigFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Dieser RdErl. tritt am 14. 9. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 14. September 2022 (Nds. MBl. S. 1274)
An
das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz die Landesbeauftragte für den Tierschutz
Nachrichtlich:
An die
Träger von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen