Abschnitt 11 EB NAVO-Sek I - Zu § 13
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB NAVO-Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- EB NAVO-Sek I
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten geschieht unter Aufsicht. Die Anfertigung von Aufzeichnungen über den Inhalt der Akten und die Anfertigung von Abschriften ist zulässig.