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  • ab 01.08.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 EB NAVO-Sek I - Zu § 13

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB NAVO-Sek I)
Amtliche Abkürzung
EB NAVO-Sek I
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten geschieht unter Aufsicht. Die Anfertigung von Aufzeichnungen über den Inhalt der Akten und die Anfertigung von Abschriften ist zulässig.