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  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Prüfungen im Geschäftsbereich des MK;
nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung

Bibliographie

Titel
Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
Redaktionelle Abkürzung
NaPATVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

RdErl. d. MK v. 8.7.2021 - 14-03 012/1 (64) -

Vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)

- VORIS 20411 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich der Bestimmungen, Allgemeines1
Prüfungstätigkeiten im Nebenamt und Umfang der Vergütung2
Schlussbestimmungen3
Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss, des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss und des Erweiterten Sekundarabschlusses I gemäß Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 11.2.2016 (NAVO-Sek I; Nds. GVBl. S. 53, SVBl. S. 169) in der gültigen FassungAnlage 1
Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie für Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen gemäß Verordnung vom 2.5.2005 (AVO-WaNi; Nds. GVBl. S. 139, SVBl. S. 299) in der gültigen FassungAnlage 2
Sprachfeststellungsprüfungen nach Ziffer 7 und Sprachprüfungen nach Ziffer 8.5 des RdErl. d. MK "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" vom 1.7.2014 (SVBl. S. 330) in der gültigen FassungAnlage 3
Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch für externe Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 27 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 19.5.2005 (AVO-GOBAK; Nds. GVBl. S. 169, SVBl. S. 352) in der gültigen FassungAnlage 4
Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (HZbPrüfVO) gemäß Verordnung vom 17.12.2009 (HZbPrüfVO; Nds. GVBl. S. 502) in der gültigen FassungAnlage 5
Überprüfung der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst vom 13.7.2010 (APVO-Lehr; Nds. GVBl. S. 288, SVBl. 5. 325) in der gültigen FassungAnlage 6
Eignungsprüfung gemäß § 16 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25.3.2009 (Nds. GVBl. S. 72) i.V.m. § 38 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) vom 30.3.2009 (Nds. GVBl. S. 118) bzw. gemäß § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Niedersächsisches Berufsqualifikationsgesetz - NBQFG) vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 591) in den jeweils gültigen FassungenAnlage 7