Anlage 4 NaPATVergRdErl - Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch für externe Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 27 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 19.5.2005 (AVO-GOBAK; Nds. GVBl. S. 169, SVBl. S. 352) in der gültigen Fassung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
- Redaktionelle Abkürzung
- NaPATVergRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
I. Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer:
Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht Beamtinnen oder Beamte der Schulaufsicht sind
II. Vergütungen:
1. | für die Beurteilung einer schriftlichen Leistung insgesamt je Arbeit | 9,00 € |
---|---|---|
2. | für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Zeitstunde und Prüferin/Prüfer | 12,50 € |
höchstens je Prüfungstag | 62,50 € | |
3. | für jeden Themenvorschlag mit Lösungsskizze für eine Prüfungsklausur | 10,00 € |
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)