Anlage 3 NaPATVergRdErl - Sprachfeststellungsprüfungen nach Ziffer 7 und Sprachprüfungen nach Ziffer 8.5 des RdErl. d. MK "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" vom 1.7.2014 (SVBl. S. 330) in der gültigen Fassung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
- Redaktionelle Abkürzung
- NaPATVergRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
I. Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer: herkunftssprachliche Lehrkräfte sowie weitere Prüferinnen und Prüfer
II. Vergütungen:
für die Vor- und Nachbereitung sowie die Abnahme der schriftlichen und mündlichen Prüfung
je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer | 20,00 € |
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Dabei wird je nach dem zu überprüfenden Sprachniveau folgender Zeitaufwand angesetzt:
- 1.
Sprachniveau A2 und A2+:
für den ersten Prüfling 2,5 Stunden,
jeder weitere Prüfling (max. sechs Personen)
zuzüglich 45 Minuten,
- 2.
Sprachniveau B1 und B1+:
für den ersten Prüfling 3,5 Stunden,
jeder weitere Prüfling (max. sechs Personen)
zuzüglich 45 Minuten,
- 3.
Sprachniveau B2:
für den ersten Prüfling 4,75 Stunden,
jeder weitere Prüfling (max. vier Personen)
zuzüglich 1 Stunde.
Somit ergeben sich folgende Höchstvergütungen:
1. | Sprachniveau A2 und A2+ | höchstens 125,00 €, |
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2. | Sprachniveau B1 und B1+ | höchstens 145,00 €, |
3. | Sprachniveau B2 | höchstens 155,00 €. |
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)