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  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 NaPATVergRdErl - Sprachfeststellungsprüfungen nach Ziffer 7 und Sprachprüfungen nach Ziffer 8.5 des RdErl. d. MK "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" vom 1.7.2014 (SVBl. S. 330) in der gültigen Fassung

Bibliographie

Titel
Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
Redaktionelle Abkürzung
NaPATVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

I. Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer: herkunftssprachliche Lehrkräfte sowie weitere Prüferinnen und Prüfer

II. Vergütungen:

für die Vor- und Nachbereitung sowie die Abnahme der schriftlichen und mündlichen Prüfung

je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer20,00 €

Dabei wird je nach dem zu überprüfenden Sprachniveau folgender Zeitaufwand angesetzt:

  1. 1.

    Sprachniveau A2 und A2+:

    für den ersten Prüfling 2,5 Stunden,

    jeder weitere Prüfling (max. sechs Personen)

    zuzüglich 45 Minuten,

  2. 2.

    Sprachniveau B1 und B1+:

    für den ersten Prüfling 3,5 Stunden,

    jeder weitere Prüfling (max. sechs Personen)

    zuzüglich 45 Minuten,

  3. 3.

    Sprachniveau B2:

    für den ersten Prüfling 4,75 Stunden,

    jeder weitere Prüfling (max. vier Personen)

    zuzüglich 1 Stunde.

Somit ergeben sich folgende Höchstvergütungen:

1.Sprachniveau A2 und A2+höchstens 125,00 €,
2.Sprachniveau B1 und B1+höchstens 145,00 €,
3.Sprachniveau B2höchstens 155,00 €.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)