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  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage 7 NaPATVergRdErl - Eignungsprüfung gemäß § 16 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25.3.2009 (Nds. GVBl. S. 72) i.V.m. § 38 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) vom 30.3.2009 (Nds. GVBl. S. 118) bzw. gemäß § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Niedersächsisches Berufsqualifikationsgesetz - NBQFG) vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 591) in den jeweils gültigen Fassungen

Bibliographie

Titel
Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
Redaktionelle Abkürzung
NaPATVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

I. Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer:

Mitglieder des Prüfungsausschusses gemäß § 38 Abs.3 NLVO bzw. § 11 Abs. 1 NBQFG

II. Vergütungen:

1.Schriftliche Prüfung:
für die Erstellung eines Themenvorschlags
mit Lösungsskizze
40,00 €
für die Absprache zur schriftlichen Prüfung
je Zeitstunde und je Prüferin / Prüfer
20,00 €
für die Begutachtung einer Aufsichtsarbeit17,00 €
2.Prüfungsunterricht:
für die Absprache zum Prüfungsunterricht
je Zeitstunde und je Prüferin / Prüfer
20,00 €
für die Begutachtung der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung14,00 €
für die Unterrichtsbesichtigung je Fach und Prüferin / Prüfer (einschl. Besprechung)
je 45 Minuten
15,00 €
3.Mündliche Prüfung:
für die Erstellung der Prüfungsaufgabe20,00 €
für die Absprache zur mündlichen Prüfung
je Zeitstunde und je Prüferin / Prüfer
20,00 €
für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Prüferin / Prüfer
je angefangene 20 Minuten7,00 €
bei der Höchstdauer von einer Zeitstunde20,00 €
4.Teilnahme an einer vorbereitenden Sitzung, sofern sie außerhalb der Prüfungstage liegt je Zeitstunde und je Prüferin / Prüfer20,00 €

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)