Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage 5 NaPATVergRdErl - Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (HZbPrüfVO) gemäß Verordnung vom 17.12.2009 (HZbPrüfVO; Nds. GVBl. S. 502) in der gültigen Fassung

Bibliographie

Titel
Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
Redaktionelle Abkürzung
NaPATVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

I.
Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer:

Prüferinnen und Prüfer gem. §§ 2,16 HZbPrüfVO

II.
Vergütungen:

1.für im Rahmen des allgemeinen Teils der Prüfung anfallende Aufgaben:
Aufsichtsführung bei schriftlichen Arbeiten je Klausurengruppe, Prüferin / Prüfer und Zeitstunde11,00 €
Beurteilung einer schriftlichen Arbeit
je Arbeit und Prüferin / Prüfer
16,50 €
Absprache zur mündlichen Prüfung
(pro Prüfling 15 Minuten)
je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer
22,00 €
Abnahme der mündlichen Prüfung
je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer
22,00 €
höchstens je Prüfungstag60,00 €
2.für im Rahmen des besonderen Teils der Prüfung anfallende Aufgaben:
Beurteilung einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht insgesamt je Arbeit und Prüfer16,50 €
Beurteilung einer Hausarbeit mit anschließendem Kolloquium
je Prüfling und je Prüferin / Prüfer37,50 €
Abnahme des Prüfungsgesprächs
je Prüfling und je Prüferin / Prüfer
11,00 €
3.für jeden Themenvorschlag mit Lösungsskizze10,00 €

III.
Vergütungen für Verwaltungstätigkeiten und sächliche Kosten:

Wenn für Verwaltungstätigkeiten i. V. m. der Prüfung keine Entlastungen im Hauptamt gewährt werden können, werden folgende Vergütungen gezahlt:

1.für die örtliche Beauftragte oder den örtlichen
Beauftragten
je zugelassene Bewerberin oder
je zugelassener Bewerber
13,60 €
2.für die Beaufsichtigung einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht unabhängig von der Anzahl der Prüflinge
je Zeitstunde11,50 €
3.für Schreibkräfte
je zugelassene Bewerberin oder
je zugelassener Bewerber
15,00 €
4.für Rechnungsbeamtinnen und Rechnungsbeamte
je Bewerberin oder je Bewerber
2,50 €

Mittel für Geschäftsbedarf, Post- und Fernmeldegebühren sowie Reisekostenvergütungen sind nach Bedarf anzufordern.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)