Anlage 5 NaPATVergRdErl - Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (HZbPrüfVO) gemäß Verordnung vom 17.12.2009 (HZbPrüfVO; Nds. GVBl. S. 502) in der gültigen Fassung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungen im Geschäftsbereich des MK; nebenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen und deren Vergütung
- Redaktionelle Abkürzung
- NaPATVergRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
I.
Nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer:
Prüferinnen und Prüfer gem. §§ 2,16 HZbPrüfVO
II.
Vergütungen:
1. | für im Rahmen des allgemeinen Teils der Prüfung anfallende Aufgaben: | ||
---|---|---|---|
• | Aufsichtsführung bei schriftlichen Arbeiten je Klausurengruppe, Prüferin / Prüfer und Zeitstunde | 11,00 € | |
• | Beurteilung einer schriftlichen Arbeit je Arbeit und Prüferin / Prüfer | 16,50 € | |
• | Absprache zur mündlichen Prüfung (pro Prüfling 15 Minuten) je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer | 22,00 € | |
• | Abnahme der mündlichen Prüfung je Zeitstunde und Prüferin / Prüfer | 22,00 € | |
höchstens je Prüfungstag | 60,00 € | ||
2. | für im Rahmen des besonderen Teils der Prüfung anfallende Aufgaben: | ||
• | Beurteilung einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht insgesamt je Arbeit und Prüfer | 16,50 € | |
• | Beurteilung einer Hausarbeit mit anschließendem Kolloquium | ||
je Prüfling und je Prüferin / Prüfer | 37,50 € | ||
• | Abnahme des Prüfungsgesprächs je Prüfling und je Prüferin / Prüfer | 11,00 € | |
3. | für jeden Themenvorschlag mit Lösungsskizze | 10,00 € |
III.
Vergütungen für Verwaltungstätigkeiten und sächliche Kosten:
Wenn für Verwaltungstätigkeiten i. V. m. der Prüfung keine Entlastungen im Hauptamt gewährt werden können, werden folgende Vergütungen gezahlt:
1. | für die örtliche Beauftragte oder den örtlichen | |
---|---|---|
Beauftragten je zugelassene Bewerberin oder je zugelassener Bewerber | 13,60 € | |
2. | für die Beaufsichtigung einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht unabhängig von der Anzahl der Prüflinge | |
je Zeitstunde | 11,50 € | |
3. | für Schreibkräfte | |
je zugelassene Bewerberin oder je zugelassener Bewerber | 15,00 € | |
4. | für Rechnungsbeamtinnen und Rechnungsbeamte je Bewerberin oder je Bewerber | 2,50 € |
Mittel für Geschäftsbedarf, Post- und Fernmeldegebühren sowie Reisekostenvergütungen sind nach Bedarf anzufordern.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 8. Juli 2021 (SVBl. S. 402)