Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1996, Az.: 9 L 1380/93

Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.04.1996
Aktenzeichen
9 L 1380/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13291
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0430.9L1380.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 27.11.1992 - 9 A 55/90

Fundstelle

  • ND MBl 1997, 76

Amtlicher Leitsatz

1. Straßenausbaubeitragsrecht: zum Beitragsmaßstab bei der Bemessung des Vorteils in Sonderfällen ("Vorverteilung" des beitragsfähigen Aufwandes auf ua bebaute Grundstücke einerseits, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke andererseits).

2. Auch in dem Fall, in dem nicht die gesamte Fläche eines Grundstückes durch die ausgebaute Straße einen Vorteil im Sinne des § 6 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND) erfährt, steht dem gemeindlichen Satzungsgeber bei der Bemessung des Vorteils ein Ermessen mit einer Einschätzungsprärogative zu.