Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1996, Az.: 9 L 1380/93
Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.04.1996
- Aktenzeichen
- 9 L 1380/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13291
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0430.9L1380.93.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 27.11.1992 - 9 A 55/90
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 S. 1 KAG ND
- § 6 Abs. 5 S. 1 KAG ND
Fundstelle
- ND MBl 1997, 76
Amtlicher Leitsatz
1. Straßenausbaubeitragsrecht: zum Beitragsmaßstab bei der Bemessung des Vorteils in Sonderfällen ("Vorverteilung" des beitragsfähigen Aufwandes auf ua bebaute Grundstücke einerseits, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke andererseits).
2. Auch in dem Fall, in dem nicht die gesamte Fläche eines Grundstückes durch die ausgebaute Straße einen Vorteil im Sinne des § 6 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND) erfährt, steht dem gemeindlichen Satzungsgeber bei der Bemessung des Vorteils ein Ermessen mit einer Einschätzungsprärogative zu.