Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.04.1996, Az.: 1 M 852/96

Anordnung zur Sicherung eines Gebäudes; Einsturzgefahr; Ermessen; Ermessensnichtgebrauch; Möglichkeit der Sanierung; Einstweilige Verfügung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
03.04.1996
Aktenzeichen
1 M 852/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0403.1M852.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 23.01.1996 - 2 B 98/95

Fundstellen

  • BRS 58 Nr 199 (1996)
  • BauR 1996, 538-539 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1996, 494-495 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Bauaufsichtsbehörde macht von ihrem Ermessen keinen ausreichenden Gebrauch, wenn sie die Abstützung einer einsturzgefährdeten Scheune anordnet, deren Sanierung unmöglich ist, wenn ihr bekannt ist, daß der Eigentümer ihr den Abbruch als Austauschmittel nicht anbieten kann, weil ihm durch eine vom Pächter erwirkte einstweilige Verfügung die Hände gebunden sind.