Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1996, Az.: 5 L 4155/95
Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.04.1996
- Aktenzeichen
- 5 L 4155/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13288
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0430.5L4155.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 28.03.1995 - 7 A 70008/93
Rechtsgrundlagen
- § 42 BBesG
- A/B Vorbem 1 Nr. 6 Abs. 1 Buchst. b BBesO
Fundstelle
- ZBR 1997, 28
Amtlicher Leitsatz
Für die Stellenzulagenberechtigung nach Nr 6 Abs 1 Buchst b der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B ist vorausgesetzt, daß die fliegerische Tätigkeit des Klägers einen besonders umfangreichen Teil seiner Gesamtaufgaben ausmacht und daher seinem Dienstposten bzw Aufgabenbereich das Gepräge gibt. Bei erheblicher qualitativer Bedeutung der für die Zulage maßgebenden Funktionen im Rahmen der Gesamtaufgaben des Dienstpostens kann eine Prägung auch dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit lediglich die Hälfte der Dienstaufgaben des Beamten oder Soldaten ausmacht (hier: unter Berücksichtigung der Zeit des Nachfliegens (zum Inübunghalten erforderliche Flugzeiten) verneint).