Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1996, Az.: 5 L 4155/95

Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.04.1996
Aktenzeichen
5 L 4155/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13288
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0430.5L4155.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 28.03.1995 - 7 A 70008/93

Fundstelle

  • ZBR 1997, 28

Amtlicher Leitsatz

Für die Stellenzulagenberechtigung nach Nr 6 Abs 1 Buchst b der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B ist vorausgesetzt, daß die fliegerische Tätigkeit des Klägers einen besonders umfangreichen Teil seiner Gesamtaufgaben ausmacht und daher seinem Dienstposten bzw Aufgabenbereich das Gepräge gibt. Bei erheblicher qualitativer Bedeutung der für die Zulage maßgebenden Funktionen im Rahmen der Gesamtaufgaben des Dienstpostens kann eine Prägung auch dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit lediglich die Hälfte der Dienstaufgaben des Beamten oder Soldaten ausmacht (hier: unter Berücksichtigung der Zeit des Nachfliegens (zum Inübunghalten erforderliche Flugzeiten) verneint).