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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SHFördRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
Redaktionelle Abkürzung
SHFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 347)

An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, handelnd für die Landesverbände der Pflegekassen
den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. - Geschäftsstelle Berlin -

Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte
Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens