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  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 BBRL-MJ-AV - Katalog der Beurteilungsmerkmale für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 (einschl. Amtsanwaltsdienst) und der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (einschl. Gerichtsvollzieherdienst)

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
BBRL-MJ-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31100

A:
Fachkompetenz:

(Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Wie umfangreich sind die Kenntnisse für den jeweiligen Aufgabenbereich der

    1. a)

      Rechtsvorschriften (materielle und formelle)

    2. b)

      Verwaltungsvorschriften

    3. c)

      innerdienstlichen Anordnungen und Erlasse?

  2. 2.

    Liegen darüber hinaus hervorzuhebende besondere Fachkenntnisse vor (z.B. zum IT-Bereich oder zur Verhaltenspsychologie)?

  3. 3.

    Ist die einschlägige Rechtsprechung bekannt? Werden aktuelle Entwicklungen eigenständig verfolgt?

  4. 4.

    Werden theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Praxis sicher und zielgerichtet eingesetzt?

  5. 5.

    Werden besondere fachliche Zusammenhänge erkannt, verstanden und angewandt?

  6. 6.

    Werden die eigenen Fachkenntnisse selbstkritisch hinterfragt und eigenes Potential erkannt?

  7. 7.

    Wird Eigeninitiative in der Aktualisierung und Optimierung der eigenen Fachkenntnisse gezeigt? Auf welche Hilfsmittel wird zurückgegriffen?

  8. 8.

    Werden die gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung erfolgreich genutzt?

  9. 9.

    Liegen pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten vor, die einen Einsatz in Ausbildung, Prüfung und Fortbildung erlauben?

B:
Leistungsverhalten:

a)
Belastbarkeit

(Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer und/oder innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Wird das Arbeitsgebiet stets auf dem Laufenden gehalten?

  2. 2.

    Wird stets konzentriert gearbeitet?

  3. 3.

    Werden eigene konzeptionelle Vorstellungen zur Arbeitserleichterung entwickelt?

  4. 4.

    Werden Arbeitsabläufe optimiert?

  5. 5.

    Lässt sich auch bei hoher Arbeitsbelastung die notwendige physische und psychische Standhaftigkeit erkennen?

  6. 6.

    Wird auch unter Zeitdruck bei hohem Arbeitsanfall qualitativ und quantitativ gleichbleibend erfolgreich gearbeitet?

  7. 7.

    Wirkt sich eine hohe Arbeitsbelastung auf das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen oder auf das Verhalten gegenüber Rechtsuchenden und Verfahrensbeteiligten aus? Wenn ja, wie?

  8. 8.

    Wirken sich sonstige Belastungen (Differenzen in der Dienststelle, Umgang mit schwierigem Publikum etc.) auf das Arbeitsverhalten aus?

  9. 9.

    Wird zusätzliche Verantwortung bereitwillig übernommen?

  10. 10.

    Wird auch ohne ausdrückliche Anordnung im Bedarfsfall Mehrarbeit über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet?

  11. 11.

    Besteht auch in Zeiten hoher Belastung die Bereitschaft, Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten engagiert wahrzunehmen?

b)
Arbeitszuverlässigkeit

(Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Ist das Bewusstsein der eigenen Verantwortung präsent?

  2. 2.

    Werden Vorgänge eigenverantwortlich, gründlich, sorgfältig und unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erledigt?

  3. 3.

    Werden Wertigkeiten (z.B. Eilbedürftigkeit) erkannt und selbständig berücksichtigt?

  4. 4.

    Wird persönliches Engagement eingebracht und werden persönliche Fähigkeiten voll ausgeschöpft?

  5. 5.

    Werden auch ungern übernommene oder gegen den Willen übertragene Aufgaben anforderungsgerecht erledigt?

  6. 6.

    Beeinträchtigen außerdienstliche Aktivitäten die Leistung?

  7. 7.

    Beeinträchtigen persönliche Enttäuschungen (z.B. unterbliebene Beförderung) die Leistung?

  8. 8.

    Kann man sich auf die/den zu Beurteilende/n verlassen?

  9. 9.

    Weisen die Arbeitsergebnisse eine ansprechende Form auf?

  10. 10.

    Wird der entscheidungserhebliche Sachverhalt zügig und unter Einsatz der in den Prozessordnungen zur Verfügung gestellten Möglichkeiten vollständig ermittelt und ausgeschöpft?

  11. 11.

    Gibt die Arbeit im Einzelfall das Ergebnis von Beratungen und Besprechungen zutreffend wieder?

  12. 12.

    Werden häufig Flüchtigkeitsfehler gemacht?

c)
Arbeitsorganisation

(Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe auch arbeitsplatzübergreifend zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Werden Arbeitsabläufe zielgerichtet geplant und strukturiert?

  2. 2.

    Wird der Arbeitsplatz eigenverantwortlich geführt und Initiative/Motivation gezeigt?

  3. 3.

    Werden Prioritäten richtig gesetzt?

  4. 4.

    Werden Zusammenhänge berücksichtigt?

  5. 5.

    Werden Gestaltungsspielräume genutzt?

  6. 6.

    Werden eigene Qualitätskontrollen durchgeführt? Nach welchen Maßstäben?

  7. 7.

    Steht der Arbeitsaufwand in angemessenem Verhältnis zur Zielerreichung?

  8. 8.

    Werden selbständig die erforderlichen Hilfsmittel herangezogen?

  9. 9.

    Werden so früh wie möglich verfahrensbeschleunigende Verfügungen getroffen?

  10. 10.

    Sind zum richtigen Zeitpunkt die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zusammengetragen?

C:
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit

(Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und eigenverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Werden Sachverhalte gründlich untersucht und zutreffend beurteilt?

  2. 2.

    Werden andere Meinungen geprüft und abgewogen?

  3. 3.

    Werden Alternativen erwogen?

  4. 4.

    Fließen interne Auseinandersetzungen und Diskussionsergebnisse erkennbar in die Arbeitsergebnisse ein?

  5. 5.

    Werden Entscheidungen sicher und rechtzeitig getroffen?

  6. 6.

    Ist die Neigung erkennbar, unangenehmen Entscheidungen auszuweichen?

  7. 7.

    Zeugen die Arbeitsergebnisse von Fachwissen, wirtschaftlichem und sozialem Verständnis?

  8. 8.

    Werden Entscheidungen vorurteilsfrei getroffen und lassen sie Augenmaß und Ausgewogenheit erkennen?

  9. 9.

    Besteht die Fähigkeit zur Selbstkritik und damit zum Überdenken von Entscheidungen?

  10. 10.

    Wird selbstbewusst und nachhaltig agiert?

  11. 11.

    Wird der Ablauf einer Hauptverhandlung und insbesondere Beweisaufnahme zutreffend wahrgenommen und umfassend gewürdigt?

  12. 12.

    Lassen die Anträge in der Hauptverhandlung/im schriftlichen Verfahren Offenheit, Augenmaß, Ausgewogenheit und Gerechtigkeitssinn erkennen?

D:
Sozialverhalten:

a)
Kooperation

(Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der behördlichen Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesuchenden Publikums einzugehen)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Wird Achtung und Vertrauen bei Behördenangehörigen gewonnen?

  2. 2.

    Wird unter Wahrung der gebotenen Distanz auf andere Behördenangehörige zugegangen und Kontakt gesucht und gepflegt?

  3. 3.

    Wird der fachliche Meinungs- und Informationsaustausch mit anderen gesucht und Argumenten sachlich und vorurteilsfrei begegnet?

  4. 4.

    Wird im Bedarfsfall in kollegialer Weise aus eigenem Antrieb mit Rat und Tat geholfen?

  5. 5.

    Besteht Bereitschaft, sich mit den Aufgaben der Behörde zu identifizieren und deren Belange zu vertreten?

  6. 6.

    Wird mit der Behördenleitung konstruktiv und loyal zusammengearbeitet?

  7. 7.

    Wird Konfliktsituationen mit der notwendigen Sensibilität begegnet und ggf. an der Lösung von Konflikten mitgearbeitet?

  8. 8.

    Sind negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen erkennbar wie

    • Neigung, sich anzubiedern?

    • mangelnde Distanzwahrung?

    • Überheblichkeit, Selbstüberschätzung?

    • mangelndes Vermögen, sich ein- oder unterzuordnen (z.B. Kontaktarmut, Dominanzverhalten)?

    • Neigung zu überzogener Kritik oder prinzipiellem Widerspruch?

    • Neid, Missgunst?

  9. 9.

    Besteht die Fähigkeit zur Teamarbeit und wird diese ggf. aktiv gefördert?

  10. 10.

    Wird auf die individuellen Belange der Recht- oder Hilfesuchenden vorbehaltlos, kompetent und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen eingegangen?

  11. 11.

    Wird durch das eigene Verhalten und Auftreten gegenüber Recht- oder Hilfesuchenden das Ansehen der Behörde in der Öffentlichkeit gefördert?

  12. 12.

    Gelingt es, auch in Konfliktsituationen gegenüber Recht- oder Hilfesuchenden sachlich korrekt zu handeln und ggf. mit der notwendigen Bestimmtheit aufzutreten oder wird der Recht- oder Hilfesuchende bei fehlender Sachkenntnis, Hektik o. Ä. abgewimmelt?

  13. 13.

    Wird die Betreuung von Nachwuchskräften mit Verantwortung wahrgenommen?

  14. 14.

    Wird einem Mobbing frühzeitig entgegengewirkt?

b)
Kommunikation

(Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich eindeutig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachgewandt mündlich und schriftlich auszudrücken)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Gelingt es, Kontakte herzustellen, Informationen und Sachverhalte vollständig aufzunehmen und gut strukturiert auf das Wesentliche beschränkt weiterzugeben? Gelingt das auch bei Personen mit besonderen persönlichen und sozialen Schwierigkeiten?

  2. 2.

    Wird sicher, klar, zutreffend und auch für juristische Laien verständlich formuliert?

  3. 3.

    Werden Sachverhalte zielorientiert und präzise vermittelt und Weitschweifigkeit vermieden?

  4. 4.

    Können schwierige Themen allgemeinverständlich übermittelt werden?

  5. 5.

    Wird immer der richtige Ton getroffen?

  6. 6.

    Gelingt es, im Gespräch auf andere einzugehen und ihnen zuzuhören?

  7. 7.

    Ist auch die Körpersprache offen und zugewandt?

  8. 8.

    Besteht die Fähigkeit, geschickt und überzeugend zu verhandeln und die dienstlichen Interessen nachhaltig zu vertreten?

  9. 9.

    Sind die schriftlichen Ausführungen fehlerfrei, stilsicher und gewandt?

  10. 10.

    Sind die Ausführungen geeignet, Recht- oder Hilfesuchende zu überzeugen?

  11. 11.

    Werden Akteninhalt und Streitstoff beherrscht und sachgerecht in die Verhandlung einbezogen?

  12. 12.

    Wird offen, wahrhaftig und vorurteilsfrei kommuniziert sowie sachorientiert und konzentriert verhandelt?

  13. 13.

    Wird in der Hauptverhandlung flüssig und in freier Rede vorgetragen?

  14. 14.

    Wird auf unvorhergesehene Situationen und auch im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern gelassen und beweglich reagiert, und können in hektischen Situationen Spannungen abgebaut werden?

E:
Verwendungsbreite/Einsatzbereitschaft:

(Fähigkeit und Bereitschaft, in anderen Fachbereichen zu arbeiten sowie Sonderaufgaben zu übernehmen, wie z.B. Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen und/oder Aus- und Fortbildung; Bereitschaft, eigene Interessen ggf. zurückzustellen)

Fragenkatalog:

  1. 1.

    Wird der eigene allgemeine und berufliche Kenntnisstand selbstkritisch hinterfragt, erweitert und aktualisiert?

  2. 2.

    Wird Interesse gezeigt, den eigenen Verwendungsbereich durch allgemeine und berufsbezogene Aus- und Fortbildung zu erweitern?

  3. 3.

    Liegt die Bereitschaft vor, im Bedarfsfall Sonder- und Zusatzaufgaben (z.B. Ausbildungsaufgaben, Projektarbeit) zu übernehmen?

  4. 4.

    Besteht die Bereitschaft, ggf. auch weniger attraktive Aufgaben zu übernehmen?

  5. 5.

    Besteht die Bereitschaft und Befähigung, in andere - ggf. auch fachfremde - Aufgabengebiete zu wechseln?

  6. 6.

    Werden notwendige Veränderungsprozesse in der Behörde aktiv begleitet (oder passive Hinnahme, Widerspruch, Lamentieren)?

  7. 7.

    Wird der eigene Aufgabenbereich kritisch hinterfragt und aktiv an Verbesserungen mitgearbeitet?

  8. 8.

    Wird Interesse an weiterführenden Aufgabenstellungen (Übernahme von Führungsaufgaben, Abordnung an andere Behörden) signalisiert?