Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.11.1990, Az.: 21 L 47/90

Asylverfahren; Asylbewerber; Abschiebung; Verheiratet; Ehe; Abschiebungsandrohung; Gemeinsame Abschiebung; Duldung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
16.11.1990
Aktenzeichen
21 L 47/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:1116.21L47.90.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 14.11.1988 - 10 A 69/83

Fundstelle

  • ND MBl 1991, 972

Amtlicher Leitsatz

Der Umstand, daß ein Asylbewerber mit einem ebenfalls in Deutschland lebenden Asylbewerber verheiratet ist, steht weder dem Erlaß einer Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG entgegen, noch verpflichtet er die Ausländerbehörde, bereits bei Erlaß der Verfügung dafür Sorge zu tragen, daß beide Eheleute ggf nur gemeinsam abgeschoben werden können. Ergeben sich aus der gleichzeitigen Anwesenheit beider (ausreisepflichtiger) Eheleute im Bundesgebiet regelungsbedürftige Probleme, so sind diese durch eine Duldung (§ 17 AuslG) zu lösen.