Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)
Amtliche Abkürzung
NJAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31210010000000

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 7 - VORIS 31210 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308)

Inhaltsverzeichnis(1)§§
Erster Abschnitt
Studium und erste Prüfung
Studienzeit1
Zwischenprüfung1a
Erste Prüfung2
Bestandteile und Gegenstände der Pflichtfachprüfung3
Zulassung zur Pflichtfachprüfung4
Schwerpunktbereichsprüfung4a
Zweiter Abschnitt
Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Rechte und Pflichten5
Ziel der Ausbildung6
Vorbereitungsdienst7
Beendigung des Vorbereitungsdienstes8
Bestandteile und Gegenstände der zweiten Staatsprüfung9
Wirkung der zweiten Staatsprüfungl0
Dritter Abschnitt
Verfahren in den Staatsprüfungen, Zeugnis über die erste Prüfung
Landesjustizprüfungsamt11
Bewertung der Prüfungsleistungen, Prüfungsgesamtnoten12
Prüfungsentscheidungen und Einwendungen13
Bestehen der Staatsprüfungen14
Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß15
Versäumnis und Unterbrechung16
Wiederholung der Staatsprüfungen17
Freiversuch18
Wiederholung der Staatsprüfungen zur Notenverbesserung19
Einsicht in die Prüfungsakten20
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigungen21
Beirat für Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung22
Übergangsvorschriften23
In-Kraft-Treten24

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.