§ 9 NFachassVO - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung für amtliche Fachassistentinnen und amtliche Fachassistenten (NFachassVO)
- Amtliche Abkürzung
- NFachassVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Schulung, Prüfung, Fortbildung und Nachprüfung für amtliche Fachassistentinnen und amtliche Fachassistenten vom 19. August 2010 (Nds. GVBl. S. 315) außer Kraft.
Hannover, den 23. Mai 2024
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Staudte
Ministerin