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  • ab 15.10.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 ZSGSelbstRL - Kosten

Bibliographie

Titel
Richtlinie für den Selbstschutz der Bevölkerung, Betriebe und Behörden
Redaktionelle Abkürzung
ZSGSelbstRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21111

Der Bund trägt die Kosten der Gemeinden für die Ausbildung der Bevölkerung und die Schulung an der AKNZ.

Das BVA regelt die Einzelheiten der Kostenerstattung. Es kann Kostenpauschalen festlegen.

An die Dienststellen der Landesverwaltung
Gemeinden, Landkreise, Region Hannover
sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts