Abschnitt 6 ZSGSelbstRL - Kosten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für den Selbstschutz der Bevölkerung, Betriebe und Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- ZSGSelbstRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21111
Der Bund trägt die Kosten der Gemeinden für die Ausbildung der Bevölkerung und die Schulung an der AKNZ.
Das BVA regelt die Einzelheiten der Kostenerstattung. Es kann Kostenpauschalen festlegen.
An die Dienststellen der Landesverwaltung
Gemeinden, Landkreise, Region Hannover
sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts