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  • ab 15.10.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZSGSelbstRL - Einleitung

Bibliographie

Titel
Richtlinie für den Selbstschutz der Bevölkerung, Betriebe und Behörden
Redaktionelle Abkürzung
ZSGSelbstRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21111

Durch das Zivilschutz-Neuordnungsgesetz vom 25. März 1997 sind die Verwaltungsvorschriften über Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes vom 11. Mai 1971 und die darauf beruhenden Empfehlungen des ehemaligen Bundesamtes für Zivilschutz (BZS) vom 20. September 1972 i.d.F. vom 24. Juni 1984 außer Kraft getreten. Der Bundesminister des Innern und die Innenminister/-senatoren der Länder haben sich darauf geeinigt, die nach dem Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 weiterbestehenden Selbstschutzaufgaben nach Maßgabe dieser Richtlinie wahrzunehmen.