Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Bibliographie
- Titel
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- Amtliche Abkürzung
- KOVerm
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
Vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162 - VORIS 20220 -)
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und
des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5)
wird verordnet:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erhebung von Gebühren | 1 |
Erstattung von Aufwand für die Bereitstellung von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens | 2 |
Ablehnung, Änderung oder Rücknahme eines Antrages | 3 |
Berechnung nach Zeitaufwand | 4 |
Erstattung von Auslagen | 5 |
Inkrafttreten | 6 |
Gebührenverzeichnis | Anlage 1 |
Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde | Anlage 2 |
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1 | Anlage 3 |
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2 | Anlage 4 |