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Anlage 4 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2

Bibliographie

Titel
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Amtliche Abkürzung
KOVerm
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Abruf mit dem Auskunftssystem Liegenschaftskataster, FODIS-Abruf
für andere amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
1.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft50,00 Euro
1.2Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.3AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.4Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage125,00 Euro
1.5Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.6Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan50,00 Euro
1.7Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan50,00 Euro
1.8Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
1.8.1konfektioniert im Datenformat DXF ............................................ 30,00 Euro
1.8.2im Datenformat NAS ............................................ 40,00 Euro
1.9Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,

  • zur Gewährung von Einsicht,

  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,

  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1

10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.10präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung12 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.11Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung,
je abgerufenem Nachweis
4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
1.12Vermessungsunterlagen
1.12.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage115,00 Euro
1.12.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage65,00 Euro
1.12.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO50,00 Euro
2Abgabe
2.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft85,00 Euro
2.2AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplansnach Nr. 2.1.4
2.3Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage250,00 Euro
2.4Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.5Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan85,00 Euro
2.6Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan75,00 Euro
2.7Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
2.7.1konfektioniert im Datenformat DXF ............................................ 40,00 Euro
2.7.2im Datenformat NAS ............................................ 50,00 Euro
2.8Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,

  • zur Gewährung von Einsicht,

  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,

  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1

70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.9Vermessungsunterlagen
2.9.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder
zur Erhebung einer langgestreckten Anlage
230,00 Euro
2.9.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage115,00 Euro
2.9.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO85,00 Euro
3Online-Abruf von Geobasisdaten
3.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahrnach Nr. 5.1
3.2Zuschlag für FODIS, je Jahr100,00 Euro
4Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 NVermG)150,00 Euro