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Anlage 3 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Amtliche Abkürzung
KOVerm
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(zu § 2 Abs. 1 Satz 2)

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Geobasisdaten des ALKIS
1.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters
(Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10
50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
1.2Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr.1.1 oder Präsentation nach Nr. 1.2nach Zeitaufwand
1.4Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.4.1ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen10 % der nach Nr. 2.5.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
1.4.2ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten


Anmerkung zu Nr. 1.4.1 und 1.4.2:
Die Mindestgebühr ist bei gleichzeitiger Bereitstellung nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 nur einmal zu erheben.
10 % der nach Nr. 2.5.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
1.4.3im NBA-Verfahren
1.4.3.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahrnach Nr. 2.6.1
1.4.3.2Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze10 % der nach Nr. 2.6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
1.4.3.3Aktualisierung50 % der Gebühr nach Nr. 2.6.3
2Geobasisdaten des ATKIS
2.1Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskartenach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
2.2.1digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFFnach Nr. 3.3.2
2.2.2orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten30 % der nach Nr. 3.3.1 oder 3.3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
3Geobasisdaten des AFIS
3.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben65 % der Gebühr nach Nr. 4.1
3.2Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen30 % der Gebühr nach Nr. 4.3, mindestens 60,00 Euro
4Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahrnach Nr. 5.1.1 oder 5.2.1
4.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10)10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
4.2.2Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3Abruf über Geodatendienste
4.3.1Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z. B. GetFeatureInfo).70 % der nach Nr. 5.2.2 zu bemessenden Gebühr
5Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens50 % der Gebühr nach Nrn. 7.1 bis 7.2 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.3
6Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (gemäß Anlage 1 Nr. 18), je Auftrag nach Nr. 18