Anlage 4 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2
Bibliographie
- Titel
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- Amtliche Abkürzung
- KOVerm
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. | Gegenstand | Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 |
---|---|---|
1 | 2 | 3 |
1 | Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
1.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung für das Auskunftssystem Liegenschaftskataster, je Vertrag und je Jahr | nach Nr. 5.1 |
1.2 | Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
1.2.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 50,00 Euro |
1.2.2 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte | 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
1.2.3 | AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen | 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 |
1.2.4 | Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage | 140,00 Euro |
1.2.5 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
1.2.6 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 50,00 Euro |
1.2.7 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 50,00 Euro |
1.2.8 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
| 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
1.2.9 | Präsentation der Liegenschaftsgrafik im abweichenden Maßstab zur eingeschränkten Verwendung | 12 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
1.2.10 | Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis | 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 |
1.2.11 | Vermessungsunterlagen | |
1.2.11.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 125,00 Euro |
1.2.11.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 70,00 Euro |
1.2.11.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 50,00 Euro |
2 | Bereitstellung | |
2.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 90,00 Euro |
2.2 | AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans | nach Nr. 2.1.4 |
2.3 | Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage | 280,00 Euro |
2.4 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
2.5 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 90,00 Euro |
2.6 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 80,00 Euro |
2.7 | Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan | 20,00 Euro |
2.8 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
| 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
2.9 | Vermessungsunterlagen | |
2.9.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 250,00 Euro |
2.9.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 125,00 Euro |
2.9.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 90,00 Euro |