Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 27.01.2000, Az.: 2 W 10/00
Unzulässigkeit eines Anschlusskonkurses nach der Insolvenzordnung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 27.01.2000
- Aktenzeichen
- 2 W 10/00
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2000, 31117
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2000:0127.2W10.00.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Stade - 14.12.1999 - AZ: 2 I 265/99
Fundstellen
- DZWIR 2000, 209-211
- KTS 2000, 602
- NZI 2000, 323-325
- NZI 2001, 22
- NZI 2001, 25
- OLGReport Gerichtsort 2000, 124-126
- ZInsO 2000, 170 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Ist ein vor In-Kraft-Treten der InsO gestellter Konkursantrag mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden, ist die Eröffnung des "Anschlusskonkurses" auf Grund eines im Jahr 1999 gegen die gleiche Schuldnerin gestellten Insolvenzantrages ohne gesetzliche Grundlage.
- 2.
Spätestens mit dem Außer-Kraft-Treten der Vergleichsordnung scheidet die Wiederaufnahme und Fortführung im Wege des Anschlusskonkurses aus. In den ehemals den Regelungen der §§ 102 ff. VglO unterfallenden Fällen kommt daher nur noch die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Betracht.