Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 27.01.2000, Az.: 2 W 10/00

Unzulässigkeit eines Anschlusskonkurses nach der Insolvenzordnung

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
27.01.2000
Aktenzeichen
2 W 10/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2000, 31117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2000:0127.2W10.00.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Stade - 14.12.1999 - AZ: 2 I 265/99

Fundstellen

  • DZWIR 2000, 209-211
  • KTS 2000, 602
  • NZI 2000, 323-325
  • NZI 2001, 22
  • NZI 2001, 25
  • OLGReport Gerichtsort 2000, 124-126
  • ZInsO 2000, 170 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Ist ein vor In-Kraft-Treten der InsO gestellter Konkursantrag mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden, ist die Eröffnung des "Anschlusskonkurses" auf Grund eines im Jahr 1999 gegen die gleiche Schuldnerin gestellten Insolvenzantrages ohne gesetzliche Grundlage.

  2. 2.

    Spätestens mit dem Außer-Kraft-Treten der Vergleichsordnung scheidet die Wiederaufnahme und Fortführung im Wege des Anschlusskonkurses aus. In den ehemals den Regelungen der §§ 102 ff. VglO unterfallenden Fällen kommt daher nur noch die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Betracht.