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§ 2 POPFAhöhPVD - Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst
Redaktionelle Abkürzung
POPFAhöhPVD,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020003001

Die Prüfung wird von der Polizei-Führungsakademie durchgeführt.