§ 1 LIAGG - Rechtsform, Sitz, Dienstherrnfähigkeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
- Redaktionelle Abkürzung
- LIAGG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 75200010000000
(1) Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts "Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben" mit Sitz in Hannover wird als "Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik" (Institut) fortgeführt. Das Institut hat Dienstherrnfähigkeit.
(2) Das Institut gibt sich eine Satzung.