Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 1 LIAGG - Rechtsform, Sitz, Dienstherrnfähigkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
Redaktionelle Abkürzung
LIAGG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75200010000000

(1) Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts "Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben" mit Sitz in Hannover wird als "Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik" (Institut) fortgeführt. Das Institut hat Dienstherrnfähigkeit.

(2) Das Institut gibt sich eine Satzung.