§ 3 LIAGG - Organe, Wissenschaftlicher Beirat
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
- Redaktionelle Abkürzung
- LIAGG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 75200010000000
(1) Organe des Instituts sind
- 1.
das Kuratorium,
- 2.
die Direktorin oder der Direktor.
(2) Das Institut erhält einen Wissenschaftlichen Beirat, der die Organe des Instituts in allen Fragen berät, die für die wissenschaftliche Arbeit von Bedeutung sind.