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  • ab 06.01.2000 (aktuelle Fassung)

§ 10 LIAGG - Auflösung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
Redaktionelle Abkürzung
LIAGG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75200010000000

Die Landesregierung wird ermächtigt, das Institut bei Ausscheiden aus der gemeinsamen Förderung der Forschung nach Artikel 91b des Grundgesetzes durch Verordnung aufzulösen.