§ 1 WJSchadVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Feststellungsverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchadVO)
- Amtliche Abkürzung
- WJSchadVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79200010700000
Für die Durchführung des Feststellungsverfahrens in Wild- und Jagdschadenssachen ist die Gemeinde örtlich zuständig, in deren Gebiet das Grundstück liegt, an dem der Schaden entstanden ist.