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§ 1 WJSchadVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchadVO)
Amtliche Abkürzung
WJSchadVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79200010700000

Für die Durchführung des Vorverfahrens in Wild- und Jagdschadenssachen ist die Gemeinde örtlich zuständig, in deren Gebiet das Grundstück liegt, an dem der Schaden entstanden ist.