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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL Billigkeit 2 - Empfänger der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Empfänger sind die Träger von Kindertagesstätten, von Kinderspielkreisen und von Kleinen Kindertagesstätten nach § 1 Abs. 2, § 37 Abs. 1 und § 38 NKiTaG, die in den Kindergartenjahren 2023/2024 und 2024/2025 Finanzhilfe nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 NKiTaG erhalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)