Abschnitt 2 RL Billigkeit 2 - Gegenstand der Billigkeitsleistung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
- Amtliche Abkürzung
- RL Billigkeit 2
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Die Leistung wird gewährt für eine Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen nach § 21 Abs. 1 DVO-NKiTaG.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)