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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL Billigkeit 2 - Gegenstand der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Leistung wird gewährt für eine Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen nach § 21 Abs. 1 DVO-NKiTaG.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)