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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL Billigkeit 2 - Art, Umfang und Höhe der Zahlungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Leistung wird für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 gewährt. Die Zahlungen erfolgen in Höhe eines weiteren Prozentpunktes auf den jeweiligen Betrag, der sich aus der regulären Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschale nach § 21 Abs. 1 DVO-NKiTaG ergibt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)