RL Billigkeit 2-Erl,NI - Richtlinie Billigkeit 2-Erlass

Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Erl. d. MK v. 26. 7. 2023 - 52-51 302/1-15 -

Vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)

- VORIS 21133 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Billigkeitsleistung2
Empfänger der Billigkeitsleistung3
Voraussetzungen4
Art, Umfang und Höhe der Zahlungen5
Anweisungen zum Verfahren6
Schlussbestimmungen7

Abschnitt 1 RL Billigkeit 2 - Zweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Das Land gewährt Mittel als Billigkeitsleistung i. S. des § 53 LHO nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Leistung wird den Trägern von Kindertagesstätten, von Kinderspielkreisen und von Kleinen Kindertagesstätten nach § 1 Abs. 2, § 37 Abs. 1 und § 38 NKiTaG als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)

Abschnitt 2 RL Billigkeit 2 - Gegenstand der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Leistung wird gewährt für eine Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen nach § 21 Abs. 1 DVO-NKiTaG.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)

Abschnitt 3 RL Billigkeit 2 - Empfänger der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Empfänger sind die Träger von Kindertagesstätten, von Kinderspielkreisen und von Kleinen Kindertagesstätten nach § 1 Abs. 2, § 37 Abs. 1 und § 38 NKiTaG, die in den Kindergartenjahren 2023/2024 und 2024/2025 Finanzhilfe nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 NKiTaG erhalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)

Abschnitt 4 RL Billigkeit 2 - Voraussetzungen

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Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Leistung wird für jede Kraft, für die die Voraussetzungen nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 NKiTaG zur Gewährung von Finanzhilfe für Personalausgaben vorliegen, in dem jeweiligen Kindergartenjahr gewährt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)