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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RL Billigkeit 2 - Voraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)
Amtliche Abkürzung
RL Billigkeit 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Die Leistung wird für jede Kraft, für die die Voraussetzungen nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 NKiTaG zur Gewährung von Finanzhilfe für Personalausgaben vorliegen, in dem jeweiligen Kindergartenjahr gewährt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 541)